AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen  und sonstige Leistungen.  Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen  Bestätigung unsererseits.

Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen
Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nachden dann noch gültigen alten allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen
gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
Die jeweilige verwendeten Kataloge und Beschreibungen verlieren  mit Erscheinen einer  Neuausgabe ihre Gültigkeit.

3. Lieferung und Zahlung


Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr der Ware geht mit der Verladung und Verlassen  aus dem Lager oder spätestens mit der Übergabe an den Abholer oder Spediteur  auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Dies gilt auch für Transporte zu Reparaturzwecken, mit Ausnahme solcher, zum Zwecke der von uns im Rahmen der Gewährleistung durchzuführenden Nachbesserung.
Es gibt keine Mindestbestellmenge. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen,
sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.

4. Lieferzeiten

Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt nach Zahlungseingang  oder vereinbarter Vorablieferung, innerhalb von 1-3 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer
berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen
und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder
Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als  2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Firma ` Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke  vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

4.1.
Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen sind unserer Wahl überlassen.

4.2
Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche von Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

5. Preise

5.1
Unsere Preise verstehen sich ab Lager, Netto ohne Abzug von Skonto, inclusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Transport und Verpackungskosten.

5.2
Dem Käufer bleibt es selbst überlassen, den Automaten selbst zu montieren oder vom Verkäufer und oder deren Kooperationspartner montieren zu lassen.

5.3
Wird der Automat von einem technischen Kooperationspartner montiert und eingestellt, entstehen für den Käufer zusätzliche Kosten für Montage und Einweisung incl. Anschlussmaterialien, diese Kosten hat der Käufer selbst zu tragen.

6. Rückgaberecht


Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewährt , durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum).
Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde.
Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und Sonderverkaufsaktionen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldo-Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen.
Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.


7.2
Bei Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Verkäufer wird durch diesen Verkaufsausfall einer Bearbeitungs- und  Dienstleistungsgebühr in Höhe von € 99,00 brutto dem Käufer in Rechnung stellen.

8. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch  Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke  auf den Käufer über.

9. Garantie und Gewährleistung


9.1.
Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener  oder versteckter Mängel müssen diese innerhalb von 5  Tagen nach Entdeckung, schriftlich bei uns gemeldet werden.  Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.

9.2
Beauftragt der Käufer,  Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke und deren Kooperations-partner,  zur ordnungsgemäßen Installation des Automaten und wird diese fachgerecht ausgeführt, erhält der Käufer 6 Monate Garantie. Die Garantie umfasst die Mangelfreiheit der verkauften Geräte und Ersatzteile. Darüberhinaus  besteht eine 18 monatige Händlergewährleistung auf fehlerhafte Bauteile der Automaten oder von Ersatzteilen. Reparaturkosten  und  nötige Anfahrten sind nicht Bestandteil der Gewährleistung. Desweiteren sind Verschleißteile kein Bestandteil der Garantie oder Gewährleistung.
Bei Gebrauchtgeräten besteht nur 6 Monate Garantie.

9.2.-a

Beauftragt der Käufer, Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke nur zur Auslieferung der  Automaten und der Käufer veranlasst selbst eine Installation der Geräte, so übernimmt Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke keinerlei Garantie für diese Selbstmontage.    Sollten hieraus kurz.- oder langfristig Schäden an dem Produkt entstehen, so haftet der Käufer selbst dafür im vollen Umfang. Ein Anspruch auf Nachbesserung entfällt.


9.3.
Unsere Leistung beschränkt sich im Gewährleistungsfall für uns wahlweise auf die für den Käufer kostenfreie Ersatzlieferung  des mangelhaften Teils der Kaufsache oder Reparatur der Kaufsache selbst. Der Ausbau des defekten Teils sowie der Einbau des im Rahmen der Gewährleistung gelieferten mangelfreien Ersatzteils obliegt dem Käufer. Die hierbei entstehenden Transport-, Wege-, Arbeitskosten des Verkäufers werden dem Käufer berechnet.

9.4.
Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.

9.5.
Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke hat während der Garantiepflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Automaten ist im begründeten Ausnahmefall möglich. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.

9.6.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers entfallen, wenn und soweit dieser die ihm gemäß unserer Betriebsanleitung obliegenden Wartungsvorschriften nicht beachtet hat / oder wenn die Kaufsache unsachgemäß behandelt worden ist und/oder wenn der Mangel auf die Verwendung ungeeigneter Füllprodukte oder auf das unterlassen des Einbau eines erforderlichen Entkalkungsfilter zurückzuführen ist.

9.7.
Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt nur die Produktbeschreibung als vereinbart, welche dem Käufer vorliegt und Vertragsbestandteil geworden ist.

9.8.
Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.9.
Wird ein Neugerät dem Käufer ausgeliefert und er installiert selbst, erhält der Käufer, wie unter 9.2 beschrieben, 6 Monate Garantie und zusätzlich 18 Monate Gewährleistung.
Sollten durch die Selbstmontage Schäden am Automaten sofort oder nachträglich entstehen, haftet der Käufer dafür alleine. Ein Anspruch an Gewährleistung und Garantie entfällt.

10. Haftung

10.1
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.


10.2
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B., nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der grob Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.3
Der Ausschluss der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

11. Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke.

12. Datenspeicherung


Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer
EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten
werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Automatenservice GmbH  Neumann & Nitzschke.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.